von halef am Mittwoch 28. Juli 2010, 12:04
Sela u aleykum
1.Frage
Allahu a´lam ob das in Medina oder Mekka gefeirt wird, soviel ich weiß, inscha-Allah nicht. Denn die Gelehrten von dort haben ja gesagt das es eine Bid´a ist. wie z.b. Scheich bin Baz rahimahullah.
2. frage
Es stimm das man kein Gebete verrichten darf wenn die Sonne kurz vor dem Aufgehen und untergehen und im Zinit steht. Auch darf man kein Pflich Gebet verrichten was man verpasst hat, sondern man muss warten bis die Sonne ganz mit ihrem Umfang eine Speer höhe(beweis ist in Sahih Muslim) aufgegangen ist und dann kann man das Gebet verrichten. Der Beweis ist:
'Abdullah Ibn Abi Qatada berichtete, daß sein Vater folgendes sagte: "Während einer Reise, die wir mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, unternommen haben, sagten einige unserer Leute: »Wir hätten es gern, wenn du mit uns Rast machen würdest!« Der Prophet sagte: »Ich fürchte, ihr werdet euch verschlafen und das Gebet verpassen!« Bilal aber sagte: »Ich wecke euch.« Demnach legten sie sich hin, und Bilal lehnte sich an sein Reittier; seine Augen wurden ihm immer schwerer, und er schlief ein. Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, wach wurde, und die ersten Konturen der Sonne am Horizont erschienen, sagte er: »Du Bilal, wo ist das, was du uns gesagt hast?« Bilal sagte: Niemals wurde ich so von einem Schlaf überwältigt, wie von diesem!« Der Prophet erwiderte: »Wahrlich, Allah nahm eure Seelen zurück, wie Er wollte, und Er gab sie euch wieder, wie Er wollte. Du Bilal, stehe auf und rufe die Menschen
her zum Gebet!« Der Prophet wusch sich fürs Gebet, und als die Sonne etwas höher stand und ihre Strahlen kräftiger wurden, stand er auf und verrichtete das Gebet." (Buchary).
Und Allah weiß am Besten!
Wa salam
Der Prophet (sallallahu ‘aleyhi wa sallam) sagte: „...Wer dem Höllenfeuer entfliehen und ins Paradies eintreten möchte, der soll sterben, wenn er an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, und er soll die anderen so behandeln, wie er (von ihnen) selbst behandelt werden möchte...”
(Sahih Muslim Nr.:3431).